Allgemeine Geschäftsbedingungen der TOCA-Records GbR
§1 Allgemeines
- Die Nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkaufs-,
Service-, und Liefergeschäfte der Firma TOCA-Records GbR. Entgegenstehende
Bedingungen des Käufers haben nur Geltung, wenn sie ausdrücklich
schriftlich vereinbart sind. Zu Ihrem Ausschluß bedarf es ansonsten
keines ausdrücklichen Widerspruchs unsererseits.
- Alle Nebenabsprachen und Vertragsänderungen bedürfen zu Ihrer
Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird
davon der übrige Vertrag und die anderen Bestimmungen nicht berührt.
§2 Angebote
- Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluß freibleibend.
- Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht
der Berichtigung vor.
- Alle unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich zum Zwecke des Verkaufs
an Endverbraucher; eine Vermietung, ein Verleih oder eine sonstige Abgabe
an den Verleihhandel bzw. sonstige Dritte, die nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs
an Endverbraucher erfolgt, ist daher unzulässig. Werden wir an der rechtzeitigen
Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen
- bei uns oder unseren Lieferanten - behindert, zum Beispiel durch Krieg,
innere Unruhen, Beschlagnahme, Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streik,
Aussperrung, Materialmangel, Importbeschränkungen, urheberrechtlich bedingte
Lieferverbote, oder sonstige von uns nicht zu vertretende Ursachen, so verlängert
sich die Lieferfrist angemessen.
§3 Vertragsabschluß
- Der Besteller ist an seinem Vertragsantrag 3 Wochen gebunden.
- Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb
dieser Frist angenommen haben.
§4 Preise, Versand, Gefahrenübergang
- An Vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferungen sind wir 4
Wochen gebunden. Bei später vereinbarten Lieferungstermin, oder wenn
der Besteller zu dem in §24 AGB-Gesetz erwähnten Personenkreises
gehört, liefern wir zu unserem Tage des Gefahrenübergangs geltenden
Preisen, ohne vorherige Benachrichtigung des Bestellers.
- Der Versand (einschl. etwaiger Rücksendungen) erfolgt - außer
bei schriftlicher vereinbarter Frachtfreier Lieferung - auf Rechnung und Gefahr
des Bestellers. Er erfolgt ab Firmensitz 53489 Sinzig, Rheinstraße 27
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe der Ware
an den Spediteur oder Frachtführer an den Besteller über.
- Versicherungen gegen Schäden jeder Art werden nur auf ausdrücklichen
Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten vorgenommen.
§5 Lieferzeit
- Von uns angegeben Liefertermine und Fristen gelten nur als verbindlich,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
- Lieferfristen beginnen mit dem Ausstellungstag der Bestätigung, Sie
gelten als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware unsere Firma
verlassen hat oder sie Versandbereitschaft der Ware dem Besteller gemeldet
ist.
- Überschreiten wir die vereinbarte Lieferfrist, so hat der Besteller
das Recht, uns mittels eines Briefes eine Nachfrist von 3 Wochen zu setzen
und nach Fristablauf zurückzutreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung
steht dem Auftraggeber nur in dem Falle zu, daß wir die Verzögerung
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
§6 Gewährleistung
- Etwaige Beanstandungen unserer Ware können, soweit der Mangel offensichtlich
ist, nur innerhalb von 2 Wochen nach Ablieferung, andere Mängel innerhalb
von 6 Monaten nach Ablieferung (bzw. Nur innerhalb einer etwaigen Garantiefrist)
geltend gemacht werden. Hierbei ist die Schriftform zwingend.
- Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht zur Nachbesserung oder
Ersatzlieferung.
- Erst nach zweimaligem Fehlschlag kann der Besteller Herabsetzung oder Vergütung
oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
- Schadensersatzansprüche - insbesondere auch für Mangelfolgeschäden
- können uns nur uns geltend gemacht werden, wenn der Eventuelle Schaden
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung
unsererseits beruht.
§7 Zahlung, Verzug, Aufrechnung
- Sämtliche Rechnungsbeträge sind binnen 14 Tage, nach Erhalt, ohne
jeglichen Abzug zu zahlen, es sei denn, es wurden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten
vereinbart.
- Im Falle eines Zahlungsrückstandes werden Verzugszinsen von 4 % über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig. Gegenüber
Kaufleuten werden ab Erhalt der Ware bzw. ab eventuell vereinbarter Fälligkeitstag
Fälligkeitszinsen in gleicher Höhe erhoben, soweit ein beidseitiges
Handelsgeschäft vorliegt.
- Unsere Forderungen werden - auch bei Stundung - sofort fällig, sobald
der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrere Verbindlichkeiten
in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest geben, der Besteller
die Zahlung einstellt, überschuldet ist, über ein Vermögen
ein Vergleichs - oder Konkursverfahren beauftragt oder Eröffnung verweigert
wurde, sind wir berechtigt, in den genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern
und von dem Vertrag zurückzutreten.
- Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen
an Dritte vor.
- Ergeben sich nach Vertragsabschluß begründete Bedenken hinsichtlich
der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse,
so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistungen
vom Besteller zu Verlangen.
§8 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller
Forderungen aus der Geschäftsbedingung der Parteien vor, und zwar auch
soweit, als es sich um Forderungen frühere Lieferungen handelt. Der Besteller
darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nur
soweit verfügen, als sie im ordnungsgemäßen Geschäftsvorgang
verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden sollen.
- Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware, tritt der Besteller
schon jetzt seine Ansprüche an uns ab.
- Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der
Besteller uns sofort und umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere
Rechte aufmerksam zu machen, sowie uns die zu unseren Intervention nötigen
Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die durch unsere Intervention entstehenden
Kosten gehen auf Lasten des Bestellers.
§9 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz unserer
Firma in 53489 Sinzig. Das gilt auch für alle sich aus Wechsel und Scheck
ergebenden Verpflichtungen.